Strom aus Windkraftanlagen wird nach dem Erneuerbare Energiengesetz
(EEG) vergütet. Je nach Standortqualität wird gemäß
eines Referenzmodells, welches für jeden Windkraftanlagentyp
vom Gesetzgeber festgelegt wurde, für den Zeitraum von 5-20
Jahren je kWh mit 7,8 Cent. vergütet. Danach erhält der
Betreiber 5,5 Cent.
Würden die wahren (Umwelt-)Kosten, die sogenannten "Externen Kosten", der Stromversorgung auf Kohle- und Atomkraftbasis
mit der Stromrechnung bezahlt, wäre die Windenergie schon längst
konkurrenzlos billig, Stromverschwendung wäre nicht mehr zu
bezahlen.
Zu diesen Externen Kosten zählen z.B.:
- Entsorgung und Lagerung von Atommüll
- Renaturierung von Tagebauflächen
- Beseitigung von Hochwasser-, Sturm oder Dürreschäden
- Umsiedlung der Bevölkerung zum Kohleabbau
- Reparatur von Häusern im "Ruhrpott", die zu Hunderten Bergbauschäden aufweisen
Externe Kosten unterschiedlicher Energieträger:
Energieträger |
Externe Kosten (Cent/kWh) |
Kohle |
21,17 - 31,11 |
Atomenergie |
2,21 - 13,32 |
Gas |
21,17 - 31,11 |
Öl |
21,17 - 31,11 |
Wasserkraft |
keine Schätzung |
Biomasse |
keine Schätzung |
Wind |
0,005 |
Photovoltaik |
0,22 |
Behauptungen, dass Energieversorger wegen des Erneuerbare Energien Gesetzes die Strompreise erhöhen müssten,
sind nicht haltbar!
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